Kardiologisches Implantat
Indikation
- Arzt erhält Einsicht in die aktuellen Daten durch softwareseitige SOPs die einen strukturierten Versorgungsprozess garantieren, Schulung der Patienten
Zielgruppe
- Patienten, telemedizinisches Zentrum, Haus- und Fachärzte
Gesetzliche Regularien
Vergütungsrelevante Regelungen
Die Überwachung von Patienten mit einem Defibrillator oder CRT-System wurde 2016 als erste telemedizinische Leistung in den EBM aufgenommen und kann seither abgerechnet werden. Quelle: KBV Quelle: Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V
Das Telemonitoring bei Patienten mit Herzinsuffizienz kann mittels implantierter kardialer Aggregate (z.B. Defibrillatoren und Schrittmacher) zur Erhebung von medizinischen Daten sowie Daten zur Gerätefunktion bzw. das Telemonitoring mittels externer Geräte zur Erhebung von Gewicht, Blutdruck, elektronische Herzaktion und Information zum allgemeinen Gesundheitszustand stattfinden. Quelle: EBM-Abrechnung: Telemonitoring bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz (NYHA-II oder -III)
Anwendungsaspekte
Kardiologen können die Funktionsfähigkeit bestimmter kardiologischer Implantate auch telemedizinisch in der Praxis überprüfen. Quelle: KBV Quelle: Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V
Sonstiges
Die Daten aus Implantaten und Hilfsmitteln müssen ab 1. Juli 2023 von den Herstellern über offene Schnittstellen und in Standardformaten so bereitgestellt werden, dass sie mit einer zugelassenen und verschreibungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendung kommunizieren können. Quelle: Gesetz zur digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)